§37b EStG - Arbeitnehmer - FINAL FC*
§37b EStG
Mehr Wert.
Keine Abzüge.
Ihre Belohnung in echtem Edelmetall
– steuerfrei für Sie.
Wussten Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine attraktive Belohnung zukommen lassen kann – ohne dass Sie dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen müssen?
Möglich macht das § 37b EStG, der sogenannte „Pauschalsteuer-Paragraf“.
Damit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen Edelmetalle wie Gold oder Silber im Wert von bis zu 10.000 € jährlich schenken – vollständig steuerfrei für Sie.

Sachzuwendungen nach § 37b EStG:
Vorteile der pauschalen Besteuerung von Sachzuwendungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vorteile der Auszahlung von 10.000 € als Sachbezug in Edelmetallen nach § 37b EStG für Unternehmer, Geschäftsführer und Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Auszahlung als Sachbezug in Edelmetallen (z. B. Gold oder Silber) nach § 37b EStG bietet für Unternehmer, Geschäftsführer und Angestellte mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze erhebliche steuerliche und wirtschaftliche Vorteile.
Was regelt § 37b EStG?
37b EStG ermöglicht es Arbeitgebern, bestimmte Sachzuwendungen pauschal mit 30 % Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern. Diese Steuer wird vollständig vom Arbeitgeber übernommen. Für Arbeitnehmer – insbesondere mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – bedeutet das: Keine zusätzlichen Steuern oder Sozialabgaben auf die erhaltene Sachzuwendung.Im Vergleich zu einer regulären Gehaltszahlung bleibt dem Mitarbeitenden dadurch deutlich mehr Netto vom Brutto, da keine Lohnnebenkosten anfallen.
⚠️ Wichtig: Der jährliche Freibetrag für solche pauschalbesteuerten Sachzuwendungen liegt bei 10.000 € pro Person. Auch physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten als Sachbezug und können somit lohnsteuerlich pauschalversteuert werden – ein großer Vorteil gegenüber herkömmlichen Boni oder Gehaltserhöhungen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Ihr Arbeitgeber erwirbt physisches Edelmetall in Ihrem Namen, das in einem sicheren Zollfreilager in der Schweiz (bei der Elementum International AG) verwahrt wird.
✔ Sie sind von Beginn an alleiniger Eigentümer der Edelmetalle
✔ Die Lagerung erfolgt professionell und diskret – ohne Verwaltungsaufwand für Sie
✔ Sie können später weiter in den Lagerplatz investieren, Teile verkaufen oder sich den Wert auszahlen lassen
Ihre Vorteile auf einen Blick
Echte Wertanlage
Physisches Gold & Silber gelten als inflationssichere, stabile Vermögenswerte
Learn more»Keine Auswirkungen auf Sozialleistungen
Kindergeld, Elterngeld oder BAföG bleiben unberührt
Learn more»Für wen ist diese Lösung ideal?
Diese Form der Anerkennung ist besonders interessant für:
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Mitarbeitende mit besonderer Leistung oder Verantwortung
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Jubiläen, Zielerreichung, Projektabschlüsse
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Fach- & Führungskräfte
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Beschäftigte im Minijob/Midijob – ohne dass die Einkommensgrenzen überschritten werden
Interesse? So funktioniert’s:
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gern direkt an. Viele Unternehmen kennen diese Möglichkeit noch nicht oder haben sie bisher nicht genutzt. Die Umsetzung ist einfach – und erfolgt gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren!Die steuerliche Abwicklung wird von unserem Partner Elementum unterstützt, der auch gern mit dem Steuerberater Ihres Unternehmens zusammenarbeitet.
Echte Wertschätzung. Ohne Abzüge.
In echtem Edelmetall.
Erhalten Sie mehr – ohne mehr zu versteuern.