§8 EStG - Arbeitnehmer - FINAL FC*
§8EStG
Die smarte
Alternative zur Gehaltserhöhung
Vorteile steuerfreier Sachzuwendungen nach § 8 EStG für Angestellte und Arbeitgeber. Steuerfreie Sachzuwendungen nach § 8 Einkommensteuergesetz (EStG) bieten zahlreiche Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Was regelt § 8 EStG?
§ 8 EStG legt fest, wie sogenannte Sachbezüge – also geldwerte Vorteile, die kein reguläres Gehalt darstellen – steuerlich behandelt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuer- und sozialabgabenfrei in Form von Sachzuwendungen gewähren. Dazu zählen z. B. Gutscheine, Sachgeschenke, Online-Shopping-Guthaben oder auch physische Edelmetalle.
Für die Mitarbeitenden bedeutet das: Sie erhalten einen Zusatznutzen ohne steuerliche Belastung – und behalten den vollen Wert der Zuwendung. Arbeitgeber profitieren gleichzeitig davon, dass keine Lohnnebenkosten anfallen.
⚠️ Wichtig: Die Sachzuwendung darf 50 € pro Monat nicht überschreiten und muss bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. kein Bargeld, sondern klar definierte Sachwerte). Edelmetalle gelten auch hier als begünstigter Sachbezug, wenn sie den Voraussetzungen entsprechen – und sind damit eine smarte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.
Vorteile für Angestellte
Mehr Netto vom Brutto
Sachzuwendungen wie Gutscheine oder Sachgeschenke sind steuerfrei oder nur pauschal besteuert.
Das bedeutet für Sie: mehr vom Arbeitgeber, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen.
Ihr Vorteil: Sie haben mehr Kaufkraft, ohne dass Ihr Bruttogehalt steigen muss.
Attraktive Zusatzleistungen ohne Gehaltserhöhung
Statt einer klassischen Gehaltserhöhung können Sie über Ihren Arbeitgeber steuerfreie Extras erhalten – ganz legal.
Beispiele:
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Silber / Argentum Premium
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Gold / Aurora Gold
Gut zu wissen: Auch im Minijob oder Midijob profitieren Sie von diesen Vorteilen – ohne dass die Einkommensgrenze überschritten wird.
Learn more»Kein Einfluss auf Sozialleistungen
Da steuerfreie Sachzuwendungen nicht als Einkommen zählen, bleiben Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen wie:
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Kindergeld
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Elterngeld
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Wohngeld
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BAföG
unverändert bestehen oder verbessern sich sogar.
Learn more»Mehr Motivation & Zufriedenheit
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen freiwillige, steuerfreie Zusatzleistungen gewährt, ist das ein Zeichen der Wertschätzung.
Das steigert Ihre Motivation – und stärkt die Bindung zum Unternehmen.
Sie profitieren finanziell und emotional – ganz ohne steuerliche Nachteile.
Learn more»Auch bei Minijob & Midijob anwendbar
Gerade bei geringerem Einkommen sind steuerfreie Vorteile besonders attraktiv:
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Minijob: ab 2025 bis 556 €/Monat
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Midijob: ab 2025 von 556 € bis 2.000 €/Monat
Hier zählt jeder Euro – und steuerfreie Extras wirken wie eine stille Gehaltserhöhung.
Learn more»Sachzuwendungen strategisch nutzen
– für beide Seiten ein Gewinn
Steuerfreie Sachzuwendungen nach § 8 EStG sind für Sie eine clevere Möglichkeit, Ihr Netto zu erhöhen, ohne dass Sie mehr Steuern oder Abgaben zahlen müssen.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gezielt darauf an – denn Sie können finanziell profitieren, ohne dass Ihr offizielles Einkommen steigt.
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