§37b EStG - Arbeitgeber - KONČNO POTRJENO!FC

Die clevere Belohnungslösung mit Edelmetallen

Sachzuwendungen nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) eröffnen Unternehmern eine intelligente Möglichkeit, Schlüsselpersonen im Unternehmen gezielt zu belohnen, ohne das Gehalt zu erhöhen.

Statt klassischer Boni oder Sachgeschenke erhalten begünstigte Mitarbeitende physische Edelmetalle, die über die Handelsgesellschaft im Namen der jeweiligen Person im Schweizer Zollfreilager der Elementum International AG eingelagert werden.

Intelligente Mitarbeiterbindung und clevere Wertschätzung

Mit physischem Edelmetall als Zeichen echter Wertschätzung, pauschaler Steuer und maximalem Effekt.

Wussten Sie, dass Sie Ihre wichtigsten Mitarbeiter mit Edelmetallen belohnen können – ganz ohne Lohnnebenkosten oder dauerhafte Gehaltserhöhungen?

Mit der Anwendung des § 37b EStG entsteht ein steuerlich optimiertes System, das auf Sachzuwendungen bis 10.000 € pro Person und Jahr basiert – elegant und finanziell effizient. Mit § 37b EStG bieten Sie Ihren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern hochwertige Zuwendungen – steuerlich sauber, motivierend und ohne Aufwand für die Empfänger.

Was regelt § 37b EStG?

§ 37b EStG ermöglicht es Arbeitgebern, bestimmte Sachzuwendungen pauschal mit 30 % Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern. Diese Steuer wird vollständig vom Arbeitgeber übernommen. Für Arbeitnehmer – insbesondere mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – bedeutet das: Keine zusätzlichen Steuern oder Sozialabgaben auf die erhaltene Sachzuwendung.

Im Vergleich zu einer regulären Gehaltszahlung bleibt dem Mitarbeitenden dadurch deutlich mehr Netto vom Brutto, da keine Lohnnebenkosten anfallen.

Da Sie die Steuer übernehmen, bleibt der geldwerte Vorteil beim Empfänger steuerfrei und sozialversicherungsfrei – selbst bei Minijobbern oder Leistungsempfängern (z. B. BAföG, Elterngeld etc.).

⚠️ Wichtig: Der jährliche Freibetrag für solche pauschalbesteuerten Sachzuwendungen liegt bei 10.000 € pro Person. Auch physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten als Sachbezug und können somit lohnsteuerlich pauschalversteuert werden – ein großer Vorteil gegenüber herkömmlichen Boni oder Gehaltserhöhungen.

„Wertschätzung, die ankommt – steuerfrei für den Empfänger, planbar für das Unternehmen.“

– zur gezielten Mitarbeiterbindung mit § 37b EStG

Starke Wirkung – steuerlich pauschaliert

Keine Lohnveränderung nötig

Die Zuwendung erfolgt außerhalb des regulären Gehalts – ohne Änderung bestehender Verträge.

Pauschale Versteuerung

Sie übernehmen die Steuer – Ihre Mitarbeitenden erhalten den vollen Wert der Zuwendung, ohne Abzüge.

Keine Sozialabgaben

Die Zuwendung gilt nicht als Arbeitslohn – keine SV-Beiträge für Arbeitgeber oder Mitarbeitende.

Echte Werte statt Einmalprämie

Edelmetalle gelten als inflationsgeschützt und wertstabil – ein symbolträchtiges Geschenk.

Innovative Mitarbeiterbindung

Exklusivität schafft emotionale Bindung – besonders in Zeiten, in denen Wertschätzung zählt.

 

Vergleich: Edelmetall-Zuwendung vs. Lohnerhöhung vs. klassischer Bonus

 

Vergleichsszenario § 37b EStG: Edelmetall im Zollfreilager Lohnerhöhung Barauszahlung als Bonus
Bruttoaufwand des Unternehmens ca. 1.980 € (1.500 € Metallwert + Steuern) 1.980 € Lohnerhöhung jährlich 1.980 € Einmalbonus
Steuer & SV beim Mitarbeitenden 0 € (durch Pauschalversteuerung abgegolten) ca. 850–1.000 € (je nach Steuerklasse) ca. 850–1.000 € (Abzüge auf Bonus)
Netto-Vorteil für die Mitarbeitenden 1.500 € in physischem Edelmetall, zu 100 % Eigentum ca. 980–1.130 € netto/Jahr ca. 980–1.130 € netto (einmalig)
Langfristiger Wertzuwachs möglich? ✔ Ja, bei Edelmetall-Preissteigerung ✘ Nein ✘ Nein
Emotionale Wirkung / Wertschätzung ✔ Hoch – greifbares, exklusives Eigentum ✘ Gering – steuerlicher Effekt verpufft ✘ Kurzfristig – oft schnell vergessen
Verwaltungsaufwand ✚ Einmaliger Vorgang über Handelsgesellschaft ✘ Dauerhafte Änderung in Lohnstruktur ✘ Erhöhung Lohnabrechnungsaufwand
Sozialabgaben fällig? ✘ Nein ✔ Ja ✔ Ja

 

 Mit der Edelmetall-Zuwendung nach § 37b EStG entsteht ein maximaler Nettoeffekt für Ihre Mitarbeitenden bei gleichzeitig geringerem Gesamtaufwand für Ihr Unternehmen im Vergleich zur klassischen Lohnerhöhung oder Bonuszahlung. Gleichzeitig schaffen Sie bleibende Werte und emotionale Bindung, ohne dauerhafte Verpflichtungen einzugehen.

So funktioniert’s

  • Sie wählen den gewünschten Zuwendungsbetrag pro Mitarbeitendem
    (z. B. 1.500 €).
  • Die Handelsgesellschaft erwirbt Edelmetalle in genau diesem Wert und lagert diese im Namen des Begünstigten auf dessen Lagerplatz im Zollfreilager der Elementum International AG in der Schweiz.
  • Sie versteuern den Vorgang pauschal mit 30 % nach § 37b EStG.
  • Ihr Mitarbeitender wird Eigentümer der Edelmetalle – sicher verwahrt, professionell gemanagt, jederzeit dokumentiert.

Die empfangenden Personen erhalten physisches Edelmetall als rechtssicheres Eigentum, das im Schweizer Zollfreilager für sie verwahrt wird.Die Bestände gehören zu 100 % dem Mitarbeitenden.

Im Anschluss kann der Lagerplatz eigenständig weiterbespart, teilweise oder vollständig verkauft und in Geld umgewandelt werden - ganz nach den persönlichen Zielen und Wünschen der Angestellten. 

Der Arbeitgeber hat keine Einsicht noch Zugriff oder Anspruch auf die hinterlegten Werte der Angestellten.

Vorteile für den Unternehmer 

Senkung der Lohnnebenkosten

Sachbezüge nach § 37b EStG sind nicht sozialversicherungspflichtig → Keine Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
 
Dies führt zu einer Kosteneinsparung gegenüber einer regulären Gehaltserhöhung. 

Attraktive Vergütungsalternative zur Mitarbeiterbindung

Edelmetalle sind werthaltig und inflationssicher, was sie für Mitarbeiter besonders attraktiv macht. Mitarbeiter erhalten realen Vermögensaufbau statt steuerlich belasteten Lohns. Dies steigern die Mitarbeitermotivation und Bindung an das Unternehmen.

Steuerliche Vorteile für das Unternehmen 

Die 30 % Pauschalsteuer ist betrieblich als Betriebsausgabe absetzbar und senkt damit die Steuerlast

Kein Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge

Da der Betrag sozialversicherungsfrei ist, führt er nicht zu höheren Abgaben für das Unternehmen. 

Steueroptimierte Vergütung für Geschäftsführer 

Geschäftsführer können sich selbst Edelmetalle ausgeben lassen, was eine steuerlich günstige Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung ist.

„Ein Geschenk vom Arbeitgeber, das wirklich ankommt – steuerfrei, motivierend und mit echtem Mehrwert.“

– die Vorteile pauschal versteuerter Zuwendungen nach § 37b EStG für Mitarbeitende

Vorteile für den Angestellten

Steuerfreier Sachbezug 

Der Arbeitnehmer muss keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben auf die Edelmetall-Zuwendung zahlen. 

Eine Geldzahlung von 10.000 € würde wegen Steuern und Abgaben stark reduziert, während die volle 10.000 € in Gold oder Silber steuerfrei bleibt. 

Erhöhte Netto-Kaufkraft

Der Sachbezug in Edelmetallen bedeutet, dass der Mitarbeiter mehr realen Wert erhält als bei einer regulären Brutto-Gehaltserhöhung. 

Vermögensaufbau & Inflationsschutz

Edelmetalle bieten langfristigen Werterhalt und Schutz vor Inflation. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann Gold oder Silber eine kluge Alternative zu Geldwerten sein.

Kein Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge

Da Sachbezüge nicht sozialversicherungspflichtig sind, bleibt das Bruttogehalt stabil. 

Dies verhindert, dass die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge steigen.

Steueroptimierte Vergütung für Geschäftsführer und Schlüsselpersonen 

Falls ein Geschäftsführer oder eine Schlüsselperson des Unternehmen ebenfalls über 10.000 € als Edelmetall erhält, bleibt sein persönliches Einkommen steuerlich optimiert, während er realen Wert erhält. 

Strategisch einsetzen – gezielt profitieren

Sachzuwendungen nach § 37b EStG bieten Ihnen ein rechtssicheres, flexibles und attraktives Instrument zur Förderung der Mitarbeiterbindung, Motivation und externen Beziehungen.

Setzen Sie steuerlich optimierte Geschenke gezielt ein – und steigern Sie Wirkung und Wertschätzung ohne Mehraufwand für die Beschenkten.

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Umsetzung mit Expertenunterstützung

Da § 37b EStG in Kombination mit Edelmetallen im Zollfreilager ein Spezialfall ist, arbeiten wir mit erfahrenen Fachleuten:

Unsere Partner, darunter die Steuerexperten der J2B-Steuerkanzlei, stimmen sofern gewünscht die Details direkt mit Ihrem Steuerberater ab – so wird die Umsetzung rechtskonform, effizient und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

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Mehr Wert. Weniger Steuer.

Wer eine steueroptimierte, inflationssichere und attraktive Zusatzvergütung sucht, für den ist die Auszahlung in Edelmetallen eine hervorragende Wahl!

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