§8 EStG - Arbeitgeber - FINAL FC*, PNV edited
Mehr Wert.
Weniger Steuer.
Vorteile steuerfreier Sachzuwendungen nach § 8 EStG für Angestellte und Arbeitgeber. Steuerfreie Sachzuwendungen nach § 8 inkommensteuergesetz (EStG) bieten zahlreiche Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Diese Zuwendungen sind eine attraktive Möglichkeit, das Nettoeinkommen von Mitarbeitern zu erhöhen, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Die smarte Alternative zur Gehaltserhöhung
mit steuerfreiem Mehrwert
Wussten Sie, dass Sie Ihren Mitarbeitenden steuerfreie Extras bieten können – ganz ohne zusätzliche Lohnnebenkosten? Sachzuwendungen nach § 8 EStG bedeuten: Mehr Motivation, geringere Kosten, starke Mitarbeiterbindung. Steuerfreie Sachzuwendungen bieten attraktive Möglichkeiten, Mitarbeitende zu motivieren, zu binden – und dabei Lohnnebenkosten zu sparen.
Da Sie die Steuer übernehmen, bleibt der geldwerte Vorteil beim Empfänger steuerfrei und sozialversicherungsfrei – selbst bei Minijobbern oder Leistungsempfängern (z. B. BAföG, Elterngeld etc.).
Was regelt § 8 EStG?
§ 8 EStG definiert die steuerliche Behandlung sogenannter Sachbezüge – also geldwerter Vorteile, die nicht als klassisches Gehalt ausgezahlt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuer- und sozialabgabenfrei in Form von Sachzuwendungen zukommen lassen. Dazu zählen z. B. Gutscheine, Sachgeschenke, Online-Shopping-Guthaben oder sogar physische Edelmetalle.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: wertvolle Zusatzleistungen bieten, ohne höhere Lohnkosten. Ihre Mitarbeitenden profitieren netto – und Sie stärken Ihre Arbeitgebermarke.
⚠️ Wichtig: Die Sachzuwendung darf 50 € pro Monat nicht überschreiten und muss klar definierte Sachwerte betreffen (kein Bargeld). Edelmetalle gelten hier ebenfalls als begünstigte Sachbezüge, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – und bieten so eine clevere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.
Statement Oliver Jakob - §8 EStG (*what to do with this?*)
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. In auctor metus in felis ultrices efficitur. Nulla non justo sit amet arcu interdum consectetur sed molestie ligula.
„Mehr Netto für Mitarbeiter – weniger Kosten für Unternehmen“
Bojan Pravica
Vorteile für Arbeitgeber

Geringere Lohnnebenkosten
Sachzuwendungen sind sozialversicherungsfrei, sodass der Arbeitgeber weniger Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlen muss.
Eine Lohnerhöhung kostet oft 40 % mehr (durch Abgaben), während eine steuerfreie Sachzuwendung komplett beim Mitarbeiter ankommt.

Attraktiveres Employer Branding
Unternehmen können sich mit steuerfreien Benefits als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels sind solche Zusatzleistungen ein wichtiger Faktor zur Mitarbeiterbindung.

Steuerliche Vorteile
für das Unternehmen
Sachzuwendungen sind in vielen Fällen voll als Betriebsausgabe absetzbar, was die Steuerlast des Unternehmens senkt.

Bessere Mitarbeitermotivation
& Produktivität
Zusätzliche Leistungen erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und können die Produktivität steigern, was langfristig die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens verbessert.
„Intelligente Vergütung mit steuerfreiem Mehrwert“
Bojan Pravica
Vorteile für Angestellte

Mehr Netto vom Brutto
Sachzuwendungen sind steuerfrei oder pauschal besteuert, sodass der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Abzüge hat.
Dies erhöht die effektive Kaufkraft, ohne dass das zu versteuernde Einkommen steigt.

Attraktive Zusatzleistungen
ohne Gehaltserhöhung
Sachzuwendungen sind eine ergänzende Vergütung, die den Lebensstandard und/oder Rentenvorsorge des Arbeitnehmers verbessert.
Beispiele: Gutscheine für Edelmetalle, Jobticket Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Firmenhandys.
Auch für Minijob mit Verdienstgrenze: Seit dem 1. Januar 2025 liegt die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze im Minijob bei maximal 556 Euro.
Auch für Midijob mit Verdienstgrenze: Seit dem 1. Januar 2025 liegt die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze im Midijob von 556 Euro bis 2.000Euro.

Kein Einfluss auf Sozialleistungen
Da Sachzuwendungen kein direktes Einkommen sind, können sie sich positiv auf Einkommensgrenzen (z. B. Kindergeld, Elterngeld, BAföG oder Wohngeld) auswirken.

Mehr Motivation & Zufriedenheit
Steuerfreie oder steuerbegünstigte Sachzuwendungen steigern die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation.
Arbeitnehmer fühlen sich zusätzlich wertgeschätzt, was die Bindung ans Unternehmen stärkt.
Sachzuwendungen
strategisch einsetzen
– ein Gewinn für beide Seiten
Steuerfreie Sachzuwendungen nach § 8 EStG bieten eine einfache, kosteneffiziente Möglichkeit, die Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeitenden zu erhöhen – ohne zusätzliche Belastung des Lohnbudgets.
Nutzen Sie die Vorteile jetzt gezielt – und stärken Sie Ihre Position als attraktiver Arbeitgeber.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren! Mehr zu startegischer Steueroptimierung
.png)
Mitarbeiterbindung trifft Steuerersparnis.
Steuerfreie Sachzuwendungen sind eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Mitarbeiter profitieren von mehr Netto und zusätzlichen Leistungen.
Unternehmen sparen Lohnnebenkosten und stärken die Mitarbeiterbindung.
Eine intelligente Kombination mehrerer steuerfreier Leistungen kann für beide Seiten enorme Vorteile bringen.