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Steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie von den Möglichkeiten des Einkommensteuergesetzes (insbesondere § 8 EStG) direkt profitieren – ganz ohne Gehaltserhöhung, aber mit spürbarem Mehrwert.

Durch gezielt eingesetzte Sachzuwendungen – z. B. in Form von physischen Edelmetallen wie Gold oder Silber – erhalten Sie steuer- und abgabenfreie Zusatzleistungen, die Ihren finanziellen Spielraum deutlich erweitern.

Steuerfreie Sachzuwendungen für Arbeitnehmer

 

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender steuerlicher Belastung suchen viele Arbeitnehmer nach Wegen, ihr Einkommen spürbar zu steigern – ohne automatisch höhere Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Eine attraktive Möglichkeit bietet sich durch steuerfreie oder steuerbegünstigte Zusatzleistungen, die Arbeitgeber freiwillig gewähren können. Diese sogenannten Sachzuwendungen stellen eine moderne, clevere Form der Vergütung dar, die deutlich über das klassische Gehalt hinausgeht.

Anders als bei einer gewöhnlichen Gehaltserhöhung, bei der ein erheblicher Teil in Form von Steuern und Sozialabgaben verloren geht, kommen Sachbezüge in voller Höhe beim Arbeitnehmer an. Dabei kann es sich zum Beispiel um Gutscheine, Jobtickets, Fitnesszuschüsse oder – besonders wertvoll – physische Edelmetalle wie Gold oder Silber handeln. Diese Form der Zusatzvergütung ist nicht nur finanziell interessant, sondern bietet auch einen echten Mehrwert für Vermögensaufbau und Absicherung.

Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: Sie profitieren von einem höheren Nettoeffekt, ohne dass sich Ihr steuerlich relevantes Einkommen erhöht. Gleichzeitig bleiben Sozialleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld unberührt – ein zusätzlicher Vorteil, gerade in sensiblen Lebensphasen. Ob im Angestelltenverhältnis, als Minijobber oder Midijobber: Sachzuwendungen können individuell ausgestaltet und auf Ihre Lebenssituation angepasst werden.

 

Steuerfreie Sachzuwendungen gemäß § 8 EStG sind eine clevere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung – mit echtem Mehrwert. Sie erhalten wertvolle Zusatzleistungen wie Gold oder Silber netto, ohne dass diese Ihre Steuerlast erhöhen oder Sozialleistungen schmälern. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gezielt auf diese Möglichkeit an – und profitieren Sie von einer modernen, steueroptimierten Vergütung.

Ihr Lagerplatz – persönlich, sicher und unabhängig

Der Lagerplatz für Ihre Sachzuwendungen wird zwar durch Ihren Arbeitgeber eröffnet, bleibt jedoch zu 100 % personalisiert und ausschließlich Ihnen zugeordnet.
Ihr Arbeitgeber hat keine Einsicht und ist nicht Eigentümer der hinterlegten Werte.

Auch wenn sich Ihre beruflichen Wege ändern: Ihr Lagerplatz bleibt vollständig bestehen – samt Inhalt. Sie können diesen entweder durch einen neuen Arbeitgeber weiter besparen lassen oder ihn ganz einfach eigenständig fortführen. Ihre Werte bleiben in jedem Fall Ihr persönliches Eigentum – sicher, transparent und unabhängig.

„Es ist nicht das Einkommen, das zählt, sondern was davon übrig bleibt.“

– John D. Rockefeller

Mehrwert für Arbeitnehmer

§ 8 EStG

§ 8 EStG definiert Sachzuwendungen (z. B. Edelmetalle) als steuerpflichtige geldwerte Vorteile.

§ 8 EStG

§ 37b EStG

Mit § 37b EStG können Sie diese Vorteile pauschal mit 30 % Lohnsteuer (zzgl. Soli/Kirchensteuer) versteuern.

§ 37b EStG

Mehr Netto – ganz ohne Gehaltserhöhung

Da Sachbezüge nicht als Barlohn gelten, erhöhen sie nicht Ihr steuerpflichtiges Einkommen.
Das bedeutet: Sie profitieren vollständig, ohne Abzüge durch Lohnsteuer oder Sozialabgaben.

Werterhalt & Schutz vor Inflation

Kein Einfluss auf Sozialleistungen

Motivation, Wertschätzung und Lebensqualität

Attraktiv auch für Minijob und Midijob

Planungssicherheit & Langfristigkeit

Bis zu 10.000 € pro Jahr und Person können in Form steuerfreier Sachbezüge (z. B. Edelmetalle) gewährt werden – mit klarer steuerlicher Regelung (§ 37b EStG).

Das macht diese Form der Vergütung nachhaltig, planbar und sicher.

Sprechen Sie gerne Ihren Arbeitgeber gezielt auf diese Möglichkeit an!

– und profitieren Sie von einer modernen, steueroptimierten Vergütung.
Bei Fragen helfen wir selbstverständlich Ihnen und oder Ihrem Arbeitgeber gerne weiter. 

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