Steuerfreie Sachbezüge - Arbeitgeber - KONČNO POTRJENO!FC

Als Arbeitgeber profitieren Sie erheblich von der gezielten Anwendung steuerrechtlicher Regelungen für Sachzuwendungen. Vor allem die Kombination aus § 8 EStG (Definition geldwerter Vorteil) und § 37b EStG (pauschale Besteuerung von Sachbezügen) ermöglicht Ihnen eine lohn- und steuertechnisch attraktive Form der Mitarbeitervergütung – zum Beispiel in Form von Gold oder Silber.

Steueroptimierte Zusatzvergütung mit Edelmetallen – clever nutzen mit § 37b & § 8 EStG

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Strategische Steueroptimierung und Vermögenssicherung für Unternehmer

Jeder Unternehmer trägt Verantwortung für drei essenzielle Zielgruppen: seine Angestellten, die Gesellschafter und das Unternehmen selbst.
Eine intelligente Steuer- und Vermögensstrategie ist daher unerlässlich, um langfristige finanzielle Stabilität, Unabhängigkeit und Risikominimierung zu gewährleisten.
Besonders die Kombination aus steuerlicher Optimierung und der gezielten Diversifikation durch physische Edelmetalle außerhalb der EU bietet entscheidende Vorteile.

Was regeln § 8 und § 37b EStG für Sie als Arbeitgeber?

Weniger Abgaben – mehr Wert für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Mit Edelmetallen als Sachbezug optimieren Sie Ihre Personalkosten und stärken gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit.
Eine intelligente Lösung für moderne Vergütung.

§ 8 EStG

§ 8 EStG definiert Sachzuwendungen (z. B. Edelmetalle) als steuerpflichtige geldwerte Vorteile.

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§ 37b EStG

Mit § 37b EStG können Sie diese Vorteile pauschal mit 30 % Lohnsteuer (zzgl. Soli/Kirchensteuer) versteuern.

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Vorteile für Sie als Arbeitgeber

Keine Sozialabgaben

Keine Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.

Betriebsausgabe

Die Pauschalsteuer ist voll abzugsfähig und senkt Ihre Steuerlast.

Kosteneffizienz

Edelmetall-Zuwendungen sind günstiger als klassische Gehaltserhöhungen.

Mitarbeiterbindung

Edelmetalle sind inflationssicher und werthaltig – ideal zur Motivation und Bindung.

Geschäftsführervorteil

Auch Sie selbst können als Geschäftsführer steuerlich optimiert in den Genuss dieser Regelung kommen.

Planungssicherheit

Bis zu 10.000 € pro Jahr und Person sind pauschal lohnsteuerfähig (§ 37b EStG).

 Wichtig zu wissen 

Es handelt sich um freiwillige Zusatzleistungen – sie können gezielt für Führungskräfte oder Leistungsträger genutzt werden.

Die Auszahlung als physisches Edelmetall gilt als Sachbezug und ist klar von Barlohn abzugrenzen.

Insbesondere bei Themen rund um § 8 und § 37b EStG empfehlen wir, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.
Bei weiterführenden Fragen freut sich die Kanzlei J2B über Ihre Kontaktaufnahme und steht Ihnen und Ihrem Steuerberater gerne beratend zur Seite.

Edelmetalle und Steuern:
Komplexität braucht Expertise

Wir wissen, dass Edelmetalle und damit verbundene rechtliche Fragestellungen oft eine Herausforderung für viele Steuerberater darstellen. Seit Jahren arbeiten wir vertrauensvoll mit der Kanzlei J2B – ehemals bekannt als Klinger und Kollegen – zusammen.

Insbesondere bei Themen rund um § 8 und § 37b EStG empfehlen wir, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten. Bei weiterführenden Fragen freut sich die Kanzlei J2B über Ihre Kontaktaufnahme und steht Ihnen und Ihrem Steuerberater gerne beratend zur Seite.

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